Empfehlungen zur Wartung und Schadstoffminderung

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Empfehlungen zur Wartung und Schadstoffminderung

Ihr Fahrzeug erfüllt die 2015 in Kraft getretenen Vorschriften zur Verwertung von Altfahrzeugen am Ende ihrer Nutzlebensdauer.
Bestimmte Teile Ihres Fahrzeugs wurden demnach aus recyclingfähigen Materialien hergestellt.
Diese Komponenten lassen sich leicht ausbauen, um später durch spezialisierte Betriebe übernommen und recycelt werden zu können.
Mit seiner Gesamtkonzeption, den Original-Motoreinstellungen und dem geringen Kraftstoffbedarf entspricht Ihr Fahrzeug den derzeit gültigen gesetzlichen UmweltschutzVorschriften. Es trägt aktiv zur Reduzierung umweltschädlicher Abgase und zum Energiesparen bei. Das Abgasverhalten und der Verbrauch Ihres Fahrzeugs hängen jedoch auch von Ihnen ab. Achten Sie daher stets auf gute Pflege und korrekte Bedienung des Fahrzeugs.

Wartung

Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Fahrzeughalter bei Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorschriften im Hinblick auf das Abgasverhalten strafbar macht. Werden Teile des Motors, der Kraftstoffund der Auspuffanlage durch andere als die vom Hersteller vorgegebenen Originalteile ersetzt, kann sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs ändern.
Das Fahrzeug muss von einem Vertragshändler gemäß den Anweisungen im Wartungsplan eingestellt und überprüft werden: Er verfügt über die notwendige Ausrüstung, um sicherzustellen, dass Ihr Fahrzeug in seinem ursprünglichen Zustand erhalten wird.

Motoreinstellungen

  • Luftfilter, Dieselfilter: Ein verstopfter Filter behindert die Leistung. Er muss ausgewechselt werden.
  • Leerlaufdrehzahl: Diese muss nicht eingestellt werden.

Abgasüberwachung

Das Abgasüberwachungssystem dient der Erkennung von Funktionsstörungen im Abgasentgiftungssystem des Fahrzeugs.
Diese Störungen können zur Freisetzung von Schadstoffen und zur Beschädigung mechanischer Teile führen.
Die Kontrollleuchte in der Instrumententafel zeigt mögliche Fehler im System an: Sie leuchtet auf, wenn die Zündung eingeschaltet wird, und erlischt, wenn der Motor angelassen wird:
  • Wenn sie dauerhaft aufleuchtet, wenden Sie sich so bald wie möglich an einen Vertragshändler;
  • Falls sie blinkt, verringern Sie die Motordrehzahl soweit, bis die Kontrolllampe erlischt. Wenden Sie sich baldmöglichst an einen Vertragspartner.