Empfehlungen zur Wartung und Schadstoffminderung
Empfehlungen zur Wartung und Schadstoffminderung
Ihr Fahrzeug erfüllt die 2015 in Kraft getretenen Vorschriften zur Verwertung von
Altfahrzeugen am Ende ihrer Nutzlebensdauer.
Bestimmte Teile Ihres Fahrzeugs wurden demnach aus recyclingfähigen Materialien hergestellt.
Diese Komponenten lassen sich leicht ausbauen, um später durch spezialisierte Betriebe
übernommen und recycelt werden zu können.
Mit seiner Gesamtkonzeption, den Original-Motoreinstellungen und dem geringen Kraftstoffbedarf
entspricht Ihr Fahrzeug den derzeit gültigen gesetzlichen UmweltschutzVorschriften.
Es trägt aktiv zur Reduzierung umweltschädlicher Abgase und zum Energiesparen bei.
Das Abgasverhalten und der Verbrauch Ihres Fahrzeugs hängen jedoch auch von Ihnen
ab. Achten Sie daher stets auf gute Pflege und korrekte Bedienung des Fahrzeugs.
Wartung
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Fahrzeughalter bei Nichtbeachtung der gesetzlichen
Vorschriften im Hinblick auf das Abgasverhalten strafbar macht. Werden Teile des Motors,
der Kraftstoffund der Auspuffanlage durch andere als die vom Hersteller vorgegebenen
Originalteile ersetzt, kann sich das Abgasverhalten des Fahrzeugs ändern.
Das Fahrzeug muss von einem Vertragshändler gemäß den Anweisungen im Wartungsplan
eingestellt und überprüft werden: Er verfügt über die notwendige Ausrüstung, um sicherzustellen,
dass Ihr Fahrzeug in seinem ursprünglichen Zustand erhalten wird.
Motoreinstellungen
- Luftfilter, Dieselfilter: Ein verstopfter Filter behindert die Leistung. Er muss ausgewechselt werden.
- Leerlaufdrehzahl: Diese muss nicht eingestellt werden.
Abgasüberwachung
Das Abgasüberwachungssystem dient der Erkennung von Funktionsstörungen im Abgasentgiftungssystem
des Fahrzeugs.
Diese Störungen können zur Freisetzung von Schadstoffen und zur Beschädigung mechanischer
Teile führen.
- Wenn sie dauerhaft aufleuchtet, wenden Sie sich so bald wie möglich an einen Vertragshändler;
- Falls sie blinkt, verringern Sie die Motordrehzahl soweit, bis die Kontrolllampe erlischt. Wenden Sie sich baldmöglichst an einen Vertragspartner.