Gewichte (in kg)

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Gewichte (in kg)

Die angegebenen Gewichte beziehen sich auf ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung. Sie variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Modelle
Ausführung Kastenwagen
Ausführung Kombi
Fahrgestell
Standard
Langes Fahrgestell
Normales Fahrgestell
Langes Fahrgestell
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)
Zulässige Achslast (MMTA)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Gewichtsangaben auf dem Typenschild FAHRZEUGTYPENSCHILDER
Anhängelast gebremst*
wird berechnet: MTR - MMAC
Unbegrenzte Zuglast*
685 kg
750 kg
750 kg
750 kg
Zulässige Stützlast*
75 kg
Zulässige Dachlast
Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
  • Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
  • Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
  • eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)
In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (Kastenwagen) bzw. 100 km/h (Kombi) betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
  • Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.