GEWICHTE (IN KG)
Die angegebenen Gewichte betreffen ein Basismodell ohne Optionen: Sie können je nach Austattung Ihres Fahrzeugs Schwankungen unterliegen. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt. | |
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER |
Anhängelast, gebremst* | wird berechnet: MTR - MMAC |
Anhängelast, ungebremst* | 630 kg |
Zulässige Stützlast* | 75 kg |
Zulässige Dachlast | 80 kg (inklusive Trägerelement) |
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.) Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist). - Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler. - Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch: - eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %, - eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist). In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden. - An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %. |