GEWICHTE (IN KG)

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  • 4
  • 5

Die angegebenen Gewichte betreffen ein Basismodell ohne Optionen: Sie können je nach Austattung Ihres Fahrzeugs Schwankungen unterliegen. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.

Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC)

Zulässige Achslast (MMTA)

Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)

Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER

Anhängelast, gebremst*

wird berechnet: MTR - MMAC

Anhängelast, ungebremst*

630 kg

Zulässige Stützlast*

75 kg

Zulässige Dachlast

80 kg (inklusive Trägerelement)

* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)

Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR - MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist).

- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.

- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:

- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,

- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).

In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.

- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.