Gewichte (in kg)

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Gewichte (in kg)

Die angegebenen Gewichte beziehen sich auf ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung. Sie variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)
Zulässige Achslast (MMTA)
Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR)
Gewichtsangaben auf dem Typenschild FAHRZEUGTYPENSCHILDER
Anhängelast gebremst*
Erhältlich durch folgende Formel: MTR - MMAC
Ungebremste Zuglast*
720
Zulässige Stützlast*
85
Zulässige Dachlast
80 (inklusive Trägerelement)
Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Bei einem Rechenwert für MTR - MMAC gleich Null oder bei MTR gleich Null (oder fehlender Angabe) laut Typenschild ist das Abschleppen untersagt.
  • Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
  • Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
  • MMTA hinten um bis zu 15 % überschritten;
  • MMAC um 10 % oder 100 kg überschritten (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In beiden Fällen darf im Anhängerbetrieb eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht überschritten werden, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 Psi) erhöht werden.
  • Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.