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RÜCKSITZBANK: Verstellmöglichkeiten

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Umklappen der Rückenlehne

Vergewissern Sie sich vor dem Umbau der Rücksitzbank, dass die Vordersitze ausreichend nach vorne gestellt sind, die hinteren Sicherheitsgurte nicht in den Schlossrahmen eingerastet sind und dass keine Gegenstände den Umbau behindern.

Bringen Sie die hinteren Kopfstützen in die Ruheposition.

Ziehen Sie am Hebel 1 der Rückenlehne, die heruntergeklappt werden soll (links bzw. rechts von der Sitzbank), und führen Sie die Rückenlehne nach unten.

Vor dem Umklappen eines beliebigen Rücksitzes die Schnalle des zum jeweiligen Sitz gehörenden Sicherheitsgurts in das entsprechende Gurtschloss stecken.

Auf diese Weise wird verhindert, dass sich der Sicherheitsgurt verfängt, wenn der Sitz wieder in die Gebrauchsstellung zurückgeklappt wird.

Kontrollieren Sie in jedem Fall, dass die Sicherheitsgurte normal funktionieren.

Die Sitzkonfiguration mit Doppelsitzbank, wobei die kleine Lehne A umgeklappt wurde, macht die Verwendung des mittleren Sitzplatzes unmöglich, da der Sicherheitsgurt nicht angelegt werden kann (Gurtschlösser unzugänglich).

Diese Einstellung aus Sicherheitsgründen nur bei stehendem Fahrzeug vornehmen.

Stellen Sie beim Bewegen der Rücksitzbank sicher, dass die Verankerungen sauber sind (es dürfen keine Gegenstände wie Steine, Tücher, Spielzeug usw. stören).

Aufrichten der Rückenlehne

Überprüfen Sie vor dem Zurückklappen der Rückenlehne, dass keine Gegenstände (z.B. Wasserflasche, Werkzeugkasten...) ein korrektes Einrasten verhindern.

Schwenken Sie die Rückenlehne zurück und lassen Sie sie einrasten. Überprüfen Sie die korrekte Verriegelung.

Maximale Belastung: 300 kg, gleichmäßig verteilt.

Achten Sie beim Aufrichten der Rückenlehne darauf, dass sie korrekt einrastet.

Falls Sie Schonbezüge verwenden, dürfen diese das korrekte Einrasten der Rückenlehnen und Sitzkissen nicht behindern! Achten Sie darauf, dass die Sicherheitsgurte und deren Schlossrahmen korrekt positioniert sind.

Bringen Sie die Kopfstützen wieder in ihre ursprüngliche Position.

Nutzungseinschränkungen

Es ist untersagt, mit heruntergeklappter Rückenlehne oder heruntergeklapptem Vordersitz zu fahren, wenn eine Person auf der Rücksitzbank sitzt.

Diese Einstellung aus Sicherheitsgründen nur bei stehendem Fahrzeug vornehmen.