Gewichte (in kg)
Gewichte (in kg)
Die angegebenen Gewichte beziehen sich auf ein Basisfahrzeug ohne Sonderausstattung.
Sie variieren je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Modelle | Ausführung Kastenwagen | Ausführung Kombi | ||
Fahrgestell Standard | Langes Fahrgestell | Normales Fahrgestell | Langes Fahrgestell | |
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Gewichtsangaben auf dem Typenschild FAHRZEUGTYPENSCHILDER | |||
Anhängelast gebremst* | wird berechnet: MTR - MMAC | |||
Unbegrenzte Zuglast* | 685 kg
| 750 kg
| 750 kg
| 750 kg
|
Zulässige Stützlast* | 75 kg
| |||
Zulässige Dachlast |
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %,
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)
In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als
80 km/h (Kastenwagen) bzw. 100 km/h (Kombi) betragen und der Reifendruck muss um 0,2
bar (3 PSI) erhöht werden.
- Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.