Gewichte (in kg)
Gewichte (in kg)
Die angegebenen Gewichtsdaten gelten für das Basismodell ohne Optionen: Diese variieren
je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Modelle (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden)
| KASTENWAGEN Standard | KASTENWAGEN hoch |
Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC)
Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Gewichtsangaben auf dem Typenschild FAHRZEUGTYPENSCHILDER | |
Anhängelast gebremst * | Wird berechnet durch: MTR-MMAC | |
Anhängelast, ungebremst* | 750 | |
Zulässige Stützlast* | 100 | |
Zulässige Dachlast | 200 (inklusive Trägerelement)
| 150 (inklusive Trägerelement)
|
* Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)
In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h
(gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI)
erhöht werden.
- Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Die angegebenen Gewichtsdaten gelten für das Basismodell ohne Optionen: Diese variieren
je nach Ausstattung des Fahrzeugs. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt.
Modelle COMBI (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden)
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Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Gewichtsangaben auf dem Typenschild FAHRZEUGTYPENSCHILDER |
Anhängelast gebremst* | Wird berechnet durch: MTR-MMAC |
Anhängelast, ungebremst* | 750 |
Zulässige Stützlast* | 100 |
Zulässige Dachlast | 200 (inklusive Trägerelement)
|
* Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich für die Anpassung von Anhängevorrichtungen an einen Vertragspartner.
- Im Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15 %
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10 % oder 100 kg (je nachdem, welcher Grenzwert zuerst erreicht ist)
In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 100 km/h
(gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI)
erhöht werden.
- Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Metern um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.