GEWICHTE (IN KG)
Die angegebenen Gewichte betreffen ein Basismodell ohne Optionen: Sie können je nach Austattung Ihres Fahrzeugs Schwankungen unterliegen. Wenden Sie sich an Ihre Vertragswerkstatt. | ||||
Modelle | Ausführung Kastenwagen | Ausführung Kombi | ||
Fahrgestell Standard | Langes Fahrgestell | Normales Fahrgestell | Langes Fahrgestell | |
Zulässiges Gesamtgewicht (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) | Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER | |||
Anhängelast, gebremst* | wird berechnet: MTR - MMAC | |||
Anhängelast, ungebremst* | 685 kg | 750 kg | 750 kg | 750 kg |
Zulässige Stützlast* | 75 kg | |||
Zulässige Dachlast | ||||
* Anhängelasten (Wohnwagen, Bootsanhänger usw.) Das Ziehen ist untersagt, wenn die Berechnung MTR-MMAC null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich null ist (oder nicht angegeben ist). - Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler. - Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch: - eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15%, - eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10% oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist). In beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeug und Anhänger 80 km/h (Transporter) bzw. 100 km/h (Kombi) nicht überschreiten und der Reifendruck muss um 0,2 bar erhöht werden (3 PSI). - Die Motorleistung und das Fahrverhalten in Steigungen und Gefällen nehmen in der Höhe ab. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 Meter um 10% zu verringern und je weitere 1 000 Meter zusätzliche Höhe ebenfalls um 10%. |