GEWICHTE (IN KG)
Modelle (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden) |
KASTENWAGEN Standard |
KASTENWAGEN hoch |
Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) |
Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER |
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Anhängelast gebremst* |
Wird berechnet durch: MTR - MMAC |
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Anhängelast, ungebremst * |
750 |
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Zulässige Stützlast* |
100 |
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Zulässige Dachlast |
200 (inklusive Trägerelement) |
150 (inklusive Trägerelement) |
* Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich zwecks Montage einer Anhängerzugvorrichtung an Ihren Markenhändler.
- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15%;
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10% oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 80 km/h (gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.
Modelle COMBI (Vertriebsprogramm von Land zu Land verschieden) |
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Zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeugs (MMAC) Zulässige Achslast (MMTA) Zulässiges Gesamt-Zuggewicht (MTR) |
Auf dem Typenschild angegebene Gewichte FAHRZEUGTYPENSCHILDER |
Anhängelast gebremst* |
Wird berechnet durch: MTR - MMAC |
Anhängelast ungebremst* |
750 |
Zulässige Stützlast* |
100 |
Zulässige Dachlast |
200 (inklusive Trägerelement) |
* Anhängelasten (Ziehen eines Anhängers, Boots usw.)
Das Ziehen ist untersagt, wenn die Rechnung MTR - MMAC Null ergibt oder wenn das auf dem Typenschild angegebene MTR gleich Null ist (oder nicht angegeben ist).
- Beim Anhängerbetrieb sind die gesetzlichen Vorschriften der einzelnen Länder zu beachten, insbesondere die Straßenverkehrsordnung. Wenden Sie sich für die Anpassung von Anhängevorrichtungen an einen Vertragspartner.
- Beim Anhängerbetrieb darf das zulässige Gesamt-Zuggewicht (Fahrzeug + Anhänger) keinesfalls überschritten werden. Zulässig ist jedoch:
- eine Überschreitung der MMTA hinten von höchstens 15%;
- eine Überschreitung des MMAC um höchstens 10% oder 100 kg (je nachdem, welche Grenze zuerst erreicht ist).
In den beiden Fällen darf die Höchstgeschwindigkeit des Anhängerzugs nicht mehr als 100 km/h (gemäß den örtlichen Vorschriften) betragen, und der Reifendruck muss um 0,2 bar (3 PSI) erhöht werden.
- An Steigungen und Gefällen verringert sich die Motorleistung mit der Höhe und das Fahrverhalten ändert sich. Es empfiehlt sich daher, die Anhängelast bei 1 000 m um 10 % zu verringern und je weitere 1 000 m zusätzliche Höhe ebenfalls um 10 %.