Besonderheiten bei Fahrzeugen mit Benzinmotor
Besonderheiten bei Fahrzeugen mit Benzinmotor
Besondere Betriebsbedingungen, wie:
- Zurücklegen längerer Fahrstrecken bei leuchtender Warnlampe für niedrigen Kraftstoffstand
- Verwendung von verbleitem Kraftstoff;
- Verwendung von nicht zugelassenen Schmierstoffen oder Kraftstoffzusätzen (Additiven).
sowie Funktionsstörungen wie:
- eine defekte Zündanlage, Kraftstoffpanne oder gelockerte Zündkabel, die sich durch Zündaussetzer und Ruckeln während der Fahrt bemerkbar machen,
- Leistungsverlust;
können zur Überhitzung des Katalysators führen und dessen Wirksamkeit mindern bzw. ihn zerstören und in der Folge zu einem Überhitzungsschaden am Fahrzeug führen.
Wenn Sie die oben genannten Betriebsstörungen feststellen, müssen Sie die erforderlichen
Reparaturen so bald wie möglich in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu den im Wartungsdokument vorgegebenen Fälligkeiten regelmäßig
in einer Vertragswerkstatt warten lassen, können derartige Funktionsstörungen weitgehend
vermieden werden.
Startschwierigkeiten
Um den Katalysator oder den Anlasser nicht zu beschädigen und um eine vorzeitige Entladung
der Batterie zu verhindern, den Anlasser nicht über längere Zeit betätigen oder das Fahrzeug anschieben oder anschleppen,
ohne zuvor die Ursache der Störung zu identifizieren und zu beseitigen.
Versuchen Sie grundsätzlich nicht, den Motor durch wiederholte Startversuche zum Laufen
zu bringen. Lassen Sie die Störung in einer Vertragswerkstatt beheben.
Warnung
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht an einem Ort ab, an dem brennbare Stoffe wie trockenes
Gras oder Laub mit der heißen Auspuffanlage in Berührung kommen können und lassen
Sie auch den Motor nicht an einem solchen Ort im Leerlauf drehen.
Partikelfilter
Der Partikelfilter ist Bestandteil des Abgasbehandlungssystems bei Benzinmotoren.
Je nach Fahrzeug weist die in der Instrumententafel angezeigte Kontrollleuchte darauf hin, dass der Filter zunehmend verstopft ist und gereinigt werden muss. Wenn
die Kontrollleuchte erscheint, zum Reinigen des Partikelfilters solange mit einer Geschwindigkeit zwischen
50 km/h und 110 km/h fahren (sofern Verkehrsverhältnisse und Geschwindigkeitsbeschränkungen
dies zulassen), bis die Kontrollleuchte erlischt.
Die Kontrollleuchte sollte nach etwa 5 bis 20 Minuten Fahrt erlöschen.
Hinweis: Die Kontrolllampe erlischt möglicherweise nach 20 Minuten, wenn die für die Reinigung
des Filters erforderlichen Betriebsbedingungen nicht vollständig erfüllt sind.
Wenn der Motor vor dem Erlöschen der Kontrolllampe abgestellt wird, muss das Verfahren
eventuell neu begonnen werden.
Ist der Filter stark zugesetzt, leuchten auf den Displays und Anzeigen die Kontrolllampe
und je nach Fahrzeugausführung die Kontrolllampe zusammen mit der Meldung „Zündung prüfen“ auf. In diesem Fall ist eine Fachwerkstatt aufzusuchen.
Bei Aufleuchten der Kontrolllampe und je nach Fahrzeugausführung der Kontrollleuchte zusammen mit der Meldung „Gefahr eines Motorschadens“ halten Sie das Fahrzeug an, stellen den Motor ab und wenden sich an einen Vertragspartner.
Warnung
Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Sie beim Aufleuchten der Warnlampe unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sofort anhalten. Stellen Sie den Motor
ab und starten Sie ihn nicht erneut. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.