REIFENPANNE, RESERVERAD
Reifenpanne
Im Fall einer Reifenpanne verfügen Sie je nach Fahrzeug über eine Gaspatrone zur Reifenreparatur oder ein Reserverad (siehe folgende Seiten).
Besonderheit
Die Funktion „Automatische Reifendruckkontrolle“ kontrolliert nicht das Reserverad (das durch das Reserverad ersetzte Rad verschwindet von der Anzeige an der Instrumententafel).
AUTOMATISCHE REIFENDRUCKKONTROLLE
Wenn das Reserverad über längere Zeit gelagert wurde, lassen Sie von einem Mechaniker überprüfen, ob es noch gefahrlos eingesetzt werden kann.
Fahrzeuge mit einem Reserverad, das kleiner ist als die vier anderen Räder:
- Montieren Sie an einem Fahrzeug nie mehr als ein Reserverad.
- Da das defekte Rad größer ist als das Reserverad, verringert sich die Bodenfreiheit des Fahrzeugs.
- Tauschen Sie das Reserverad baldmöglichst durch ein Rad der Größe des Originalrads aus.
- Während der Benutzung dieses Reserverades, das nur kurzzeitig eingesetzt werden sollte, darf die auf dem Kennschild an der Felge angegebene Geschwindigkeit nicht überschritten werden.
- Durch die Montage dieses Rads kann sich das gewohnte Verhalten Ihres Fahrzeugs verändern. Vermeiden Sie heftiges Beschleunigen und Bremsen und verringern Sie Ihre Geschwindigkeit bei Kurvenfahrt.
- Wenn Sie Schneeketten verwenden, bringen Sie das Reserverad an der Hinterachse an und prüfen Sie den Reifendruck.
Reserverad A
Um darauf zuzugreifen:
- öffnen Sie die Heckklappe;
- entfernen Sie die Bodenklappe 1;
- entnehmen Sie die Werkzeugbox, indem Sie sie an den Griffen fassen;
- Entfernen Sie die mittlere Befestigung.
- Wenn das Fahrzeug mit einem Verstärker ausgestattet ist, legen Sie ihn beiseite;
Hinweis: Achten Sie darauf, den Verstärker keinen Stößen auszusetzen oder seine Stromkreise zu durchtrennen;
- Nehmen Sie das Reserverad heraus.
Den Auspuff nicht berühren.
Es besteht Verbrennungsgefahr.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug am Straßenrand abstellen, machen Sie es für die anderen Verkehrsteilnehmer kenntlich; stellen Sie ein Warndreieck oder eine andere Warnvorrichtung auf, die laut Straßenverkehrsordnung in Ihrem jeweiligen Aufenthaltsland vorgeschrieben ist.