Anlassen/Abstellen des Motors: Fahrzeug mit Schlüssel
Anlassen/Abstellen des Motors: Fahrzeug mit Schlüssel
Starten des Motors

Zum Anlassen:
Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe: Stellen Sie den Wahlhebel in Position P.
Warnung
Die Zündung niemals ausschalten, bevor das Fahrzeug steht; Bei abgestelltem Motor
sind Bremskraftunterstützung, Servolenkung usw. sowie die passiven Sicherheitsvorrichtungen
wie airbags und Gurtstraffer nicht verfügbar.
Modelle mit Benzinmotor
- Betätigen Sie den Anlasser, ohne Gas zu geben;
- lassen Sie den Zündschlüssel los, sobald der Motor angesprungen ist.
- Modelle mit Dieselmotor
- Den Zündschlüssel in die Position „ON“ 2 drehen und halten, bis die Vorglüh-Kontrolllampe erlischt .
- drehen Sie den Schlüssel in die Start-Position „START“ 3, ohne zu beschleunigen;
- lassen Sie den Zündschlüssel los, sobald der Motor angesprungen ist.
Spezieller Hinweis: Beim Anlassen des Motors bei sehr niedriger Außentemperatur (unter -10 °C): Halten
Sie das Kupplungspedal getreten, bis der Motor angesprungen ist.
Motor abstellen
Lassen Sie den Motor in den Leerlauf zurückkommen, und drehen Sie den Schlüssel in
die Position „LOCK“ 0.
Warnung
Starten Sie niemals Ihr Fahrzeug im Freilauf in einer Steigung. Es besteht die Gefahr
der Deaktivierung der Servolenkung. Unfallgefahr!
Hinweis: Bei Fahrzeugen mit Schaltgetriebe wird im Falle eines Motorstillstands die Meldung
„Entkuppeln“ bei den Displays und Anzeigen angezeigt. Drücken Sie das Kupplungspedal vollständig
durch, um den Motor neu zu starten.
Warnung
Verantwortung des Fahrers beim Parken oder Anhalten des Fahrzeugs
Verlassen Sie niemals Ihr Fahrzeug (auch nicht für kurze Zeit), so lange sich ein
Kind, ein körperlich oder geistig beeinträchtigter Erwachsener oder ein Tier im Fahrzeug
befinden.
Diese könnten den Motor starten und Funktionen aktivieren (z. B. die elektrischen
Fensterheber) oder die Türen verriegeln und somit sich und andere gefährden.
Zudem kann es bei warmer Witterung und/oder Sonneneinwirkung im Fahrgastraum rasch
sehr heiß werden.
LEBENSGEFAHR BZW. GEFAHR SCHWERER VERLETZUNGEN.