Besonderheiten bei Fahrzeugen mit Benzinmotor

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Besonderheiten bei Fahrzeugen mit Benzinmotor

Besondere Betriebsbedingungen, wie:
  • Zurücklegen längerer Fahrstrecken bei leuchtender Warnlampe für niedrigen Kraftstoffstand
  • Verwendung von verbleitem Kraftstoff;
  • Verwendung von Additiven für Schmierstoffe oder Kraftstoffe, die nicht zugelassen sind.
sowie Funktionsstörungen wie:
  • eine defekte Zündanlage, Kraftstoffpanne oder gelockerte Zündkabel, die sich durch Zündaussetzer und Ruckeln während der Fahrt bemerkbar machen,
  • Leistungsverlust,
können zur Überhitzung des Katalysators führen und dessen Wirksamkeit mindern bzw. ihn zerstören. Der Weiterbetrieb des Fahrzeugs mit defektem Katalysator kann einen Motorschaden oder auch einen Brandschaden verursachen.
Wenn Sie die oben genannten Betriebsstörungen feststellen, müssen Sie die erforderlichen Reparaturen so bald wie möglich in einer Vertragswerkstatt durchführen lassen.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu den im Wartungsheft vorgegebenen Fälligkeiten regelmäßig in einer Vertragswerkstatt warten lassen, können derartige Funktionsstörungen weitestgehend vermieden werden.

Startschwierigkeiten

Um Schäden an Katalysator oder Anlasser sowie eine vorzeitige Ermüdung der Batterie zu vermeiden, versuchen Sie nicht über längere Zeit, (über Starttaste oder durch anschieben oder anschleppen des Fahrzeugs) den Motor zu starten, ohne zuvor die Ursache der Störung erkannt und beseitigt zu haben.
Versuchen Sie grundsätzlich nicht, den Motor durch wiederholte Startversuche zum Laufen zu bringen. Lassen Sie die Störung in einer Vertragswerkstatt beheben.
Warnung
Stellen Sie Ihr Fahrzeug nicht an einem Ort ab, an dem brennbare Stoffe wie trockenes Gras oder Laub mit der heißen Auspuffanlage in Berührung kommen können und lassen Sie auch den Motor nicht an einem solchen Ort im Leerlauf drehen.

Partikelfilter

Der Partikelfilter ist Bestandteil des Abgasbehandlungssystems bei Benzinmotoren.
Je nach Fahrzeug weist die in der Instrumententafel angezeigte Kontrollleuchte darauf hin, dass der Filter zunehmend verstopft ist und gereinigt werden muss. Wenn die Kontrollleuchte erscheint, zum Reinigen des Partikelfilters solange mit einer Geschwindigkeit zwischen 50 km/h und 110 km/h fahren (sofern Verkehrsverhältnisse und Geschwindigkeitsbeschränkungen dies zulassen), bis die Kontrollleuchte erlischt.
Die Kontrollleuchte sollte nach etwa 5 bis 20 Minuten Fahrt erlöschen.
Hinweis: Die Kontrolllampe erlischt möglicherweise nach 20 Minuten, wenn die für die Reinigung des Filters erforderlichen Betriebsbedingungen nicht vollständig erfüllt sind.
Wenn der Motor vor dem Erlöschen der Kontrolllampe abgestellt wird, muss das Verfahren eventuell neu begonnen werden.
Ist der Filter stark zugesetzt, leuchten auf den Displays und Anzeigen die Kontrolllampe und je nach Fahrzeugausführung die Kontrolllampe zusammen mit der Meldung „Zündung prüfen“ auf. In diesem Fall ist eine Fachwerkstatt aufzusuchen.
Bei Aufleuchten der Kontrolllampe und je nach Fahrzeugausführung der Kontrollleuchte zusammen mit der Meldung „Gefahr eines Motorschadens“ halten Sie das Fahrzeug an, stellen den Motor ab und wenden sich an einen Vertragspartner.
Warnung
Zu Ihrer eigenen Sicherheit müssen Sie beim Aufleuchten der Warnlampe unter Berücksichtigung der Verkehrssituation sofort anhalten. Stellen Sie den Motor ab und starten Sie ihn nicht erneut. Wenden Sie sich an einen Vertragspartner.